Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotel- zimmern des Cityhotel Kurfürst Balduin zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusam- menhang erbrachten weiteren Leistungen von Cityhotel Kurfürst Balduin für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der über- lassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Ver- anstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Cityhotel Kurfürst Balduin und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhän- gig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss; Hinweispflicht

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Cityhotel Kurfürst Balduin zustande. Cityhotel Kurfürst Balduin steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Cityhotel Kurfürst Balduin unaufgefordert spätestens bei Ver- tragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeig- net ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Cityhotel Kurfürst Balduin in der Öffentlichkeit zu gefährden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch ge- nommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Cityhotel Kurfürst Balduin zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Cityhotel Kurfürst Baldu- in beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von Cityhotel Kurfürst Balduin verauslagt wird.
  2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind. Bei Änderung der ge- setzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Ab- gaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  3. Cityhotel Kurfürst Balduin kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nach- träglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
  4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abwei- chenden Vereinbarung – binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an City- hotel Kurfürst Balduin zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann Cityhotel Kurfürst Balduin stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGBgeltend machen.
  6. Cityhotel Kurfürst Balduin ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine ange-messene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkarten- garantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist Cityhotel Kurfürst Balduin berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehen- der Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheits- leistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Cityhotel Kurfürst Balduin ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorste- hender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/ oder 7 geleistet wurde.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Cityhotel Kurfürst Balduin aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Cityhotel Kurfürst Balduin

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Cityhotel Kurfürst Balduin geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Cityhotel Kurfürst Balduin der Vertragsauf- hebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Cityhotel Kurfürst Balduin auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Cityhotel Kurfürst Balduin in Textform ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetz- liches Rücktrittsrecht, und stimmt Cityhotel Kurfürst Balduin einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Cityhotel Kurfürst Balduin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Cityhotel Kurfürst Balduin hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzu- rechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann Cityhotel Kurfürst Balduin die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der gefor- derten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt von Cityhotel Kurfürst Balduin, nicht genehmigte Veranstaltungen

  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Cityhotel Kurfürst Balduin bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn An- fragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Cityhotel Kurfürst Balduin mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Cityhotel Kurfürst Balduin mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
  2. Ferner ist Cityhotel Kurfürst Balduin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere von Cityhotel Kurfürst Balduin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
    • Cityhotel Kurfürst Balduin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch- nahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das An- sehen von Cityhotel Kurfürst Balduin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Cityhotel Kurfürst Balduin zuzurechnen ist;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
    • ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
    • eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Cityhotel Kurfürst Balduin gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
  1. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann Cityhotel Kurfürst Balduin unterbinden bzw. abbrechen.
  2. Der berechtigte Rücktritt von Cityhotel Kurfürst Balduin oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  3. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von Cityhotel Kurfürst Balduin gegen den Kunden bestehen, so kann Cityhotel Kurfürst Balduin den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zim- mer vorausbezahlt wurde, hat Cityhotel Kurfürst Balduin das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen Cityhotel Kurfürst Balduin herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Cityhotel Kurfürst Balduin spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit Cityhotel Kurfürst Balduin vereinbart werden.
  4. Sollte der Kunde das Zimmer über 11.00 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrück- liche Vereinbarung mit Cityhotel Kurfürst Balduin dazu getroffen zu haben, kann Cityhotel Kurfürst Balduin aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertrags- überschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Cityhotel Kurfürst Balduin kein oder ein wesentlich niedrigerer An- spruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung von Cityhotel Kurfürst Balduin

  1. Cityhotel Kurfürst Balduin haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Cityhotel Kurfürst Balduin für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cityhotel Kurfürst Balduin beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahr- lässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Cityhotel Kurfürst Balduin beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Cityhotel Kurfürst Balduin steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Cityhotel Kurfürst Balduin auftreten, wird Cityhotel Kurfürst Balduin bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Stö- rung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Cityhotel Kurfürst Balduin rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet Cityhotel Kurfürst Balduin dem Kunden nach den gesetz- lichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 einbringen, ist eine ge- sonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit Cityhotel Kurfürst Balduin zu treffen.
  3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kun- den nachgesandt. Cityhotel Kurfürst Balduin bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von Cityhotel Kurfürst Baldu- in gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
  4. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Cityhotel Kurfürst Balduin besteht nicht. Bei Abhandenkom- men oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahr- zeuge und deren Inhalte haftet Cityhotel Kurfürst Balduin nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind Cityhotel Kurfürst Balduin unverzüglich anzu- zeigen.
  5. Weckaufträge werden von Cityhotel Kurfürst Balduin mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nach- richten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Cityhotel Kurfürst Balduin übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung der- selben. Für die Haftung von Cityhotel Kurfürst Balduin gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kun- den sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des jeweiligen Cityhotel Kurfürst Balduin Hotels.
  3. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichts- stand Koblenz. Cityhotel Kurfürst Balduin kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des jeweiligen Cityhotel Kurfürst Balduin oder am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Cityhotel Kurfürst Balduin nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucher- schlichtungsstellen teil.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Stand: November 2017)

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